Das neue Elternbeitragsreglement wurde am 26. August 2010 von der Mitgliederversammlung verabschiedet. Es tritt für Eltern die neu an die Rudolf Steiner Schule St. Gallen kommende ab sofort in Kraft. Bisherige Eltern haben eine Übergangsfrist bis August 2011.
Die Rudolf Steiner Schule St. Gallen ist eine Schule in privater Trägerschaft.
Sie ist offen für alle interessierten Menschen und politisch und konfessionell neutral.
Der monatliche Elternbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Je nach Ereignis können Zusatzkosten entstehen, die im Abschnitt 7 erläutert sind. Weitere Punke sind die Mitgliedschaft im Schulverein und das freiwillige Engagement.
Jede Familie leistet monatlich einen pauschalen Beitrag von CHF 500.
Zusätzlich sind pro Kind und Monat nach dem Einkommen abgestufte monatliche Beiträge zu übernehmen.
Als Berechnungseinkommen gilt das Reineinkommen nach Ziffer 24 der Steuererklärung mit Abzug für jedes übrige Kind nach Ziffer 25.1 sowie Abzug der Steuern gemäss Steuerveranlagung. Abzüge für Einzahlungen in die 3. Säule oder Einkäufe in die Pensionskasse sowie freiwillige Zuwendungen werden unter Ziffer 24 nicht berücksichtigt.
Bei der höchsten Elternbeitragskategorie entfällt der Nachweis des steuerbaren Reineinkommens.
Bei Familien mit mehreren Kindern ist der Kinderbeitrag abgestuft: Für das zweite Kind an der Schule wird noch die Hälfte des Kinderbeitrages hinzugerechnet, für das dritte 25 Prozent. Für das vierte und weitere Kinder an der Schule ist kein zusätzlicher Kinderbeitrag mehr zu entrichten. Das älteste Kind an der Schule gilt dabei als 1. Kind, das zweitälteste Kind an der Schule als 2. Kind usw.
Ganztagesbetreuung wird als Familienpauschale berechnet. Das Mittagessen ist inbegriffen.
Die Ferienbetreuung ist für 8 Wochen bei Kindern mit Ganztagesbetreuung an den angemeldeten Tagen inbegriffen. Die Betreuungszeit in den Ferien kann in Absprache mit den Betreuerinnen/Betreuern zusammengelegt werden.
Für alle Kinder die nicht zur Ganztagesbetreuung angemeldet sind ist die Ferienbetreuung eine zusätzliche Leistung und wird zusätzlich verrechnet.
Die Spielgruppe ist ein zusätzliches Angebot und hat ihren eigenen Tarif. Eltern, die bereits einen Familienbeitrag bezahlen, erhalten 50 Prozent Ermässigung auf diesen Tarif. Für die Nachmittagsbetreuung in der Spielgruppe gelten dieselben Tarife wie für die Tagesschule.
Weitere Angebote wie z.B. Eltern-Kind-Gruppen werden separat verrechnet.
Falls Sie den Familien- und Kinderbeitrag aus nachvollziehbaren Gründen nicht leisten können, suchen wir gemeinsam nach einer Lösung (Elternarbeit, Stipendien usw.) Dazu wird ein Gespräch mit der Elternbeitragskommission geführt. Der Inhalt dieses Gesrpäches ist streng vertraulich und bleibt strikt innerhalb des Kreises der Elternbeitragskommission.
Der Stipendienfonds kann die Ausbildung von jungen Menschen nur unterstützen, wenn er genügend Mittel erhält. Mit einem freiwilligen Beitrag an den Stipendienfonds ermöglichen Sie Beitragsreduktionen zu Gunsten von Kindern, die unsere Schule sonst nicht besuchen können.
Im Elternbeitrag nicht eingeschlossen sind die Kosten für:
Die Mitgliedschaft im Schulverein wird vorausgesetzt. Sie ermöglicht die Mitsprache im Schulverein.
Über den finanziellen Beitrag hinaus ist ein freiwilliges Engagement für die Schule (Mitarbeit Bazar, Sponsorenlauf, Mitarbeit in Schulgremien) von allen Eltern erwünscht.
Vor dem Schuleintritt ist ein unverzinsliches Depot im Umfang von CHF 2000 zu hinterlegen. Dieses wird nach Austritt aus der Schule und Begleichung sämtlicher Schulbeiträge zurückerstattet.
Die im vorliegenden Reglement aufgeführten Tarife basieren auf dem Preisniveau vom Dezember 2010. Der Vorstand ist berechtigt, jeweils auf Beginn eines neuen Schuljahres die Tarife im Rahmen der Teuerung anzupassen. Dabei stützt er sich auf den Landesindex für Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik.
Eltern und Schule schliessen jährlich eine Vereinbarung ab auf Basis dieses Reglements. Abweichungen vom Reglement bedürfen der Bewilligung des Vorstandes.