Die Rudolf Steiner Schule St. Gallen bietet Bildung und mehr. Ihr Kind wird hier rundum betreut ab Spielgruppenalter (3 Jahre) bis zum Ende der obligatorischen 9 Schuljahre, mit Anschluss an eine Berufslehre oder mit der Integrativen Mittelschule (IMS) in 12 Schuljahren zum Fachhochschulabschluss.
Das Schulgeld (Elternbeitrag) wird durch die Elternbeitragskommission mit Ihnen gemeinsam ermittelt. Die Elternbeitragskommission (im weiteren EBK genannt) setzt sich Zusammen aus einer Schul-unabhängige Person, der Schulleitung und dem Vorstand des Schulvereins Finanzen. Üblicherweise findet das Finanzgespräch mit der Schul-unabhängigen Person und den Eltern statt.
Der Inhalt des Finanzgespräches ist streng vertraulich.
Es ist das Prinzip der Steiner Schulen möglichst kein Kind aus finanziellen Gründen abzulehnen.
Der Elternbeitrag wird mittels Steuerveranlagung berechnet, beim Entrichten des Höchstsatzes wird auf die Beibringung der Steuerveranlagung verzichtet.
Haben Sie aus nachvollziebaren Gründen Mühe den üblichen Elternbeitrag zu entrichten setzt sich die ganze EBK mit Ihnen zusammen um nach festgelegten Regeln Ihren Schulbeitrag zu ermitteln.
Dann sitzen zusammen:
Prinzip Solidarität
Die Einstufung nach dem Einkommen und damit der soziale Ausgleich von begüterten und weniger begüterten Familien ist uns sehr wichtig. Die Schule lebt von gegenseitiger Solidarität. Solidarität bezüglich Finanzen, bezüglich möglicher freiwilliger Arbeitseinsätze, Solidarität zwischen Einkind- und Mehrkindfamilien.
Bis August 2010 galt ein einkommensabhängiger Familienbeitrag. Dieser wurde den heute häufigen Familienstrukturen mit Ein- und Zweikindfamilien nicht mehr gerecht. Der Elternbeitrag setzt sich deshalb neu zusammen aus:
Da die Rudolf Steiner Schule für alle interessierten Menschen und Kinder offen sein will, mit abgestuftem familienverträglichem Schulgeld, sind wir auf weitere Einnahmequellen angewiesen.
Die Veranstaltungen der Rudolf Steiner Schule St. Gallen dienen alle dazu das Schulbudget ausgeglichen zu halten. Die öffentlichen Veranstaltungen sind also ein weiteres Standbein des Schulorganismus. Die Eltern beteiligen sich bei der Organisation und Durchführung der verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen (Sponsorenlauf, Bazar, Benefiz-Anlass). Sie helfen auf Wunsch des Lehrkollegiums bei internen Schulanlässen mit (Michaelifest, Martiniumzug, Johannifest) und sorgen meist auch für die kulinarische Seite solcher Feste.
Eltern bringen ihr Wissen und Können und ihre Beziehungen ein um den gemeinsamen Schulorganismus mitzutragen. Rudolf Steiner Schulen "gehören" den Eltern, Lehrern und Schülern die gemeinsam diese Schule wollen.
Die Rudolf Steiner Schule St. Gallen wird durch eine private Trägerschaft (Verein) geführt und ist deshalb auf Eltern- und Mitgliederbeiträge sowie Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen angewiesen.
Im Kanton St. Gallen bekommen öffentliche Schulen in privater Trägerschaft keine staatliche Unterstützung. In den Kantonen Bern und Baselstadt ist das anders. Das Schulgesetz ist in der Schweiz Kantonal geregelt.
Hingegen ist es im Kanton St. Gallen möglich das Schulgeld bei den Abzügen in der Steuererklärung geltend zu machen.
Dies entfällt leider in den Kantonen Thurgau, Appenzell IR und AR.